Berufsbegleitende Weiterbildung Die Weiterbildung soll der Vermittlung
heilender Kräfte durch die tänzerische Bewegung dienen. |
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| Durch den "Heilpädagogischen Tanz" lässt
sich die Arbeit u.a. in Kindergärten, heilpädagogischen Tagesstätten, schulischen
Einrichtungen, Kinder- und Jugend-Freizeitangeboten, Lebenshilfe, Erwachsenenbildung, VHS
und in allen Einrichtungen bereichern, in denen Menschen an Selbsterfahrung und
Wachstumsprozessen durch den Tanz interessiert sind. |
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| Persönliche Voraussetzungen: Für die Weiterbildung eignen sich Menschen mit einem abgeschlossenen Beruf, das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Der Weiterbildungsumfang umfasst 210 Stunden.
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| SEMINARE Meine Seminarangebote stehen allen Interessierten offen. (Vorerfahrungen werden nicht erwartet)
Kontraste wagen, das Gemeinsame entdecken...
tanzen, sich sein lassen...
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